SuP-Club Freihaslach

Der SuP-Club ist ein Zusammenschluss der Dorfgemeinschaft Freihaslach.

 

1. Vorstand

 

 

2. Vorstand

SuP-Club Freihaslach

Tobias Klein

Freihaslach 34

96152 Burghaslach

Jennifer Hack

Chronik

Clubordnung

 Spaß- und Partyclub Freihaslach

(SuP-Club)

 

Clubordnung

 

 

1. Vorspann

 

Nach langen Jahren der Trostlosigkeit und Melancholie, insbesondere seit Schließung der Wirtschaft vom „Sponsel Fritz“, soll durch den Spaß- und Partyclub Freihaslach wieder Gemeinschaftsgeist und Frohsinn nach Freihaslach einziehen. Ferner soll durch diesen Club vor allem die Freihaslacher Jugend mobilisiert und aktiviert werden sich heute und zukünftig in Freihaslach zu engagieren. Hierzu wird der oben genannte Club gegründet. Ziel des Clubs soll es sein, einmal in einem Dorfverein aufzugehen, der sich um weitergehende Belange in Freihaslach wie z. B. die Dorferneuerung annehmen soll.

 

 

2. Zweck des Clubs

 

Zweck des Clubs ist vor allem die Pflege der dörflichen Kultur und des Brauchtums in Freihaslach und darüber hinaus. Er soll Spaß und Freude an gemeinsamen Aktivitäten, Feiern und Partys vermitteln. Des Weiteren soll er zur Stärkung der Eintracht und Verbundenheit der Clubmitglieder beitragen.

 

Der Zweck des Clubs wird insbesondere verwirklicht durch Ausrichtung der „Freihaslacher Kerwa“ eines „Sonnwendfeuers“ und weiterer geselliger, fröhlicher und lebenslustiger Vergnügungen und Festlichkeiten.

3. Mitglieder

 

Mitglieder des Clubs können alle Freihaslacher und Freunde der guten Laune sein. Über die Aufnahme entscheiden die Clubmitglieder. Alle Freihaslacher werden unmittelbar Clubmitglied. Auswärtige bleiben bis zur endgültigen Aufnahme an der Jahresabschlussfeier Clubanwärter (Probezeit). Die Mitgliedschaft endet durch Austritt.

 

Die Mitglieder beraten und entscheiden über alle wichtigen Angelegenheiten des Clubs. Die Entscheidungsfindung erfolgt nach demokratischen Grundsätzen. Stimmberechtigt sind alle Clubmitglieder ab 14 Jahren. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

 

Jedes Clubmitglied kann nur eines der nachfolgenden Clubämter ausüben.

 

 

4. Clubchef

 

Der Clubchef wird von den Clubmitgliedern für ein Jahr gewählt. Der Clubchef entscheidet über alle laufenden Angelegenheiten. Er organisiert mit Hilfe und Unterstützung der Clubmitglieder die Clubaktivitäten.

 

 

 

5. Zweiter Clubchef

 

Als ständiger Stellvertreter des Clubchefs wird ein zweiter Clubchef für ein Jahr gewählt

5. Altsitzerrat „Die Visionäre“

 

Als oberstes Kontrollgremium fungiert ein Altsitzerrat, genannt „Die Visionäre“, der aus ca. 3 Freihaslachern besteht. Der Altsitzerrat wird von den Clubmitgliedern gewählt. Das Mindestalter beträgt 30 Jahre. Er kann jederzeit abgewählt werden.

 

 

6. Finanzen

 

Die für den Club notwendigen Mittel werden insbesondere aus Veranstaltungsüberschüssen und Spenden aufgebracht. Die Clubkasse führt der Finanzchef. Er wird von den Clubmitgliedern für ein Jahr gewählt.

 

 

7. Multimediabeauftragter

 

Ein Multimediabeauftragter ist für die gesamte Public Relation (PR) des Clubs zuständig. Er wird von den Clubmitgliedern für ein Jahr gewählt. Ziel ist insbesondere die Erstellung einer eigenen Homepage.

 

Ein Stellvertreter des Multimediabeauftragten/Schriftführer wird von den Clubmitgliedern für ein Jahr gewählt

 

Digitalkameras, Fotohandys und andere Bildaufnahmegeräte sind bei allen Veranstaltungen des Clubs nach 24.00 Uhr verboten. Dennoch erstellte Aufnahmen sind unverzüglich an die Visionäre zur strengen Zensur auszuhändigen.

 

 

8. Gründung

 

Der Club wird am 17.12.2005 gegründet.